Entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes MV wurden für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung dezentrale Schulstandorte mit spezifischer Kompetenz eingerichtet. Unsere Schule ermöglicht es Kindern, die in den genannten Bereichen einen Förderbedarf diagnostiziert bekommen haben, eine wohnortnahe Beschulung. Wir bieten Förderangebote in den jeweiligen Förderschwerpunkten an.
Bei Kindern mit einem Förderschwerpunkt im Bereich Sehen liegt eine meist dauerhafte massive Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit vor. Seh-Beeinträchtigungen umfassen ein Spektrum zwischen Sehbehinderung, hochgradiger Sehbehinderung und Blindheit, je nach verbliebenem Ausmaß der Sehschärfe.
Bei Kindern mit einem Förderschwerpunkt im Bereich Hören liegt eine meist dauerhafte Einschränkung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit vor. Hörstörungen umfassen ein Spektrum zwischen Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit.
Schulkinder mit einem Förderschwerpunkt im Bereich körperlich motorische Entwicklung sind infolge einer Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparates oder einer anderen organische Schädigung in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt.
Kinder mit diesen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten werden nicht nur im gemeinsamen Unterricht (GU) begleitet, sondern erhalten auch Einzel- oder Kleingruppenförderung. Diese Förderung wird sehr individuell an die Beeinträchtigung und Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler angepasst. Inhalte sind: allgemeine Sinnesförderung, Konzentrationstraining, motorische oder fachliche Förderung, Umgang mit „Hilfsmitteln“ usw.. Sie erhalten zudem noch Förderung von Kollegen*innen des Landesförderzentrums Hören (Güstrow) oder des überregionalen Förderzentrums Sehen (Neukloster).